Zum Inhalt springen

Koalitionsvertrag

Monitoring bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages

Der Koalitionsvertrag umfasst in der Originalversion 177 Seiten, 6018 Zeilen, 51.603 Wörter und 428.855 Zeichen. Ohne Frage ein umfassendes Werk mit vielen konkreten aber auch weniger Konkreten Vereinbarungen. Ob die Umsetzung der Vereinbarungen gelingt, werden die nächsten Jahren zeigen. Damit man sieht, wie es mit der Umsetzung in die Praxis funktioniert, werden zivilgesellschaftliche Organisationen wie wir diese Umsetzung kritisch begleiten. Wir werden uns auf zwei Themenbereiche konzentrieren, den Bereich Inklusion und den Bereich Gesundheit und Pflege. Diese beiden Bereiche sind die für Menschen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen zentralen Bereiche. Wir sind uns darüber bewusst, dass auch andere Bereiche natürlich ihren Einfluss auf uns haben, diese werden aber von anderen Organisationen abgedeckt.

Erstmals enthält ein Koalitionsvertrag auf Bundesebene einen Abschnitt zum Thema Inklusion, in dem die Rechte von Menschen mit Behinderung angesprochen werden und der auch konkrete Maßnahmen beinhaltet. Der Bereich Pflege und Gesundheit nimmt naturgemäß einen großen Teil des Vertrages mit entsprechend vielen Einzelmaßnahmen ein. Zusammen sind es 40 einzelne Punkte im Bereich Inklusion und 170 Punkte im Bereich Pflege und Gesundheit. Diese 210 Punkte werden wir nachverfolgen und jeweils schauen, ob und wie sie in Gesetzesvorhaben bzw. Regelungen einfließen.

Wie kommen wir auf diese Anzahl der Einzelmaßnahmen?

Der Koalitionsvertrag ist im Fließtext geschrieben. Wir haben diesen Fließtext zunächst für uns formatiert und im zweiten Schritt die jeweils konkreten Sätze vorgenommen. Allerdings enthalten nicht alle Sätze tatsächlich umsetzbare Punkte, an manchen Stellen (insbesondere bei Einleitungen) stehen allgemeine Programmsätze, die nicht mit Maßnahmen hinterlegt sind. Ein Beispiel aus dem Bereich Inklusion:

Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (u. a. bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird. Wir setzen dafür das Bundesprogramm Barrierefreiheit ein. Dazu überarbeiten wir unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wir setzen uns das Ziel, alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei zu machen.

Der erste Satz enthält eine allgemeine Aussage.

Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (u. a. bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird.

Dieser Satz ist kein Punkt in unserer Auflistung. Der zweite Satz

Wir setzen dafür das Bundesprogramm Barrierefreiheit ein.

enthält eine konkrete Forderung.

Der dritte Satz enthält gleich mehrere Forderungen, die wir auch als einzelne Punkte werten.

Dazu überarbeiten wir unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wir setzen uns das Ziel, alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei zu machen.

Daraus werden die Punkte:

  • Überarbeitung Behindertengleichstellungsgesetz
  • Überarbeitung Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
  • Überarbeitung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.

hier ist also zu überprüfen, ob die drei Gesetze tatsächlich überarbeitet werden. Interpretation ist dann, ob das Ziel aus Satz 1 damit erreicht wird.

Manche Sätze sind schwierig einzuordnen, so z.B. der letzte Satz des Absatzes:

Wir setzen uns das Ziel, alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei zu machen.

Bei Sätzen dieser Art mussten wir überlegen, ob ein solcher Programmsatz mit einem Gesetzes- oder sonstigen Regelungsvorhaben überprüfbar gemacht werden kann. Bei diesem Satz fiel die Entscheidung auf ‘ja’. Denn letztlich kann die Barrierefreiheit für öffentliche Gebäude des Bundes ja gesetzlich geregelt werden, inklusive vorgesehener Fristen.

Man sieht schon daran, dass eine 100% Überprüfung kaum möglich sein wird, aber man kann sich der Wahrheit annähern.

Wie bewerten wir die Umsetzung?

Dazu haben wir zwei Skalen entwickelt, einerseits den Status im jeweiligen Punkt (nicht begonnen, Entwurf, im Gesetzgebungsverfahren, Gesetz in Kraft) und andererseits den Grad der Umsetzung nach Abschluss (nicht umgesetzt, teilweise umgesetzt, vollständig umgesetzt). Insbesondere der Grad der Umsetzung ist natürlich interpretationsfähig. Wie bei der Einschätzung, ob einzelne Punkte überhaupt nachweisbar sind, ist es natürlich jeweils eine individuelle Entscheidung, in welche Kategorie eine Maßnahme fällt. Wir sind uns dessen bewusst und werden jeweils transparent machen, wie wir bei problematischen Einschätzungen zu einem Ergebnis kommen.

Einzelne Punkte

Hier sind alle konkreten Punkte aus dem Koalitionsvertrag aufgeschlüsselt, dort wo ein Satz nicht mit Nummer versehen ist, sind keine konkreten Maßnahmen hinterlegt, die halbwegs objektiv überprüfbar sind.

Die Bereiche Inklusion und Gesundheit stehen im Kapitel IV. Respekt, Chancen und soziale Sicherheit in der modernen Arbeitswelt. Inklusion ist ein Unterpunkt zu "Sozialstaat, Altersvorsorge, Grundsicherung", die übrigen Punkte stehen unter dem eigenen Unterpunkt "Pflege und Gesundheit".

Bereich Inklusion

Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (u. a. bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird.

  1. Wir setzen dafür das Bundesprogramm Barrierefreiheit ein.
  2. Dazu überarbeiten wir unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und
  3. das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie
  4. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
  5. Wir setzen uns das Ziel, alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei zu machen.
  6. Wir verpflichten in dieser Wahlperiode private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen.
  7. Wir legen entsprechende Förderprogramme auf und bauen die Beratungsarbeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aus.
  8. Wir werden die Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes (ÖPNV) bis 2026 gänzlich abschaffen.
  9. Darüber hinaus sorgen wir baldmöglichst dafür, dass Pressekonferenzen und öffentliche Veranstaltungen von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie Informationen zu Gesetzen und Verwaltungshandeln in Gebärdensprache übersetzt und untertitelt werden
  10. sowie die Angebote in leichter bzw. einfacher Sprache ausgeweitet werden.
  11. Dazu richten wir einen Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/ Gebärdensprache ein.
  12. Wir legen den Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen.
  13. Wir werden die neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber weiterentwickeln und
  14. eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für jene einführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen.
  15. Vollständig an das Integrationsamt übermittelte Anträge gelten nach sechs Wochen ohne Bescheid als genehmigt (Genehmigungsfiktion).
  16. Wir werden das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung weiter stärken und ausbauen.
  17. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe wollen wir vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzen.
  18. Wir wollen alle unsere Förderstrukturen darauf ausrichten, dass Menschen so lange und inklusiv wie möglich am Arbeitsleben teilhaben.
  19. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wollen wir als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker etablieren mit dem Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen (Beispiel „Hamburger Modell“).
  20. Dabei setzen wir auch auf die Expertise der Schwerbehindertenvertrauenspersonen.
  21. Die Angebote von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden wir stärker auf die Integration sowie die Begleitung von Beschäftigungsverhältnissen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausrichten.
  22. Wir werden das Beteiligungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystems in den WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fortsetzen und die Erkenntnisse umsetzen.
  23. Darüber hinaus entwickeln wir die Teilhabeangebote auch für diejenigen weiter, deren Ziel nicht oder nicht nur die Teilhabe am Arbeitsleben ist.
  24. Wir werden Inklusionsunternehmen stärken, auch durch formale Privilegierung im Umsatzsteuergesetz.
  25. Im Rahmen des regelmäßigen Umtauschs des klassischen Schwerbehindertenausweises wird dieser auf den digitalen Teilhabeausweis umgestellt.
  26. Wir nehmen die Evaluation des Bundesteilhabegesetzes ernst und wollen, dass es auf allen staatlichen Ebenen und von allen Leistungserbringern konsequent und zügig umgesetzt wird. Übergangslösungen sollen beendet und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden.
  27. Wir werden Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen oder z. B. das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken, abbauen.
  28. Aufbauend auf der Evaluierung wollen wir weitere Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen gehen.
  29. Wir werden verbindlichere Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt vorantreiben.
  30. Wir werden das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege klären mit dem Ziel, dass für die betroffenen Menschen keine Lücken in der optimalen Versorgung entstehen.
  31. Wir werden ein Maßnahmenpaket schnüren, um im Sinne der Leistungsberechtigten zu schnelleren, unbürokratischeren und barrierefreien Antragsverfahren zu kommen.
  32. Wir werden ein Assistenzhundegesetz schaffen.
  33. Die im Teilhabestärkungsgesetz beschlossene Studie erweitern wir um den Aspekt der Kosteneinsparung.
  34. Zu ihrer Durchführung und Ausweitung legen wir ein Förderprogramm auf.
  35. Wir prüfen die Regelbedarfsstufe 1 in besonderen Wohnformen.
  36. Wir werden für mehr Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen an wichtigen Vorhaben auf Bundesebene sorgen.
  37. Die Mittel des Partizipationsfonds wollen wir erhöhen und verstetigen.
  38. Wir stärken die Inklusion im Sport, unter anderem das Projekt „InduS“ und inklusive Ligen.
  39. Wir unterstützen die Vorbereitung und Durchführung der Special Olympics World Games 2023 in Berlin.
  40. Wir prüfen eine Reform der Strukturen der Contergan-Stiftung, die den Betroffenen mehr Mitsprache ermöglicht.

Bereich Gesundheit und Pflege

Wir sorgen für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und eine menschliche und qualitativ hochwertige Medizin und Pflege. Wir verbessern die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte. Wir ermöglichen Innovationen und treiben die Digitalisierung voran. Grundlage für all dies ist eine auf lange Sicht stabile Finanzierung des Gesundheitswesens und der Pflege.

  1. Die Pflegekräfte in Deutschland erbringen während der Pandemie eine herausragende Leistung. In der aktuell sehr herausfordernden Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wollen wir diesen Einsatz anerkennen. Der Bund wird hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Dazu werden wir die Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro anheben.
  2. Wir werden in der stationären Pflege die Eigenanteile begrenzen und planbar machen.
  3. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft tretende Regelung zu prozentualen Zuschüssen zu den Eigenanteilen werden wir beobachten und prüfen, wie der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann.
  4. Die Ausbildungskostenumlage werden wir aus den Eigenanteilen herausnehmen und versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln finanzieren, sowie
  5. die Behandlungspflege in der stationären Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgleichen.
  6. Den Beitrag zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) heben wir moderat an.
  7. Wir ergänzen das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) um innovative quartiernahe Wohnformen und ermöglichen deren Förderung gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen.
  8. Bei der pflegerischen Versorgung vor Ort räumen wir den Kommunen im Rahmen der Versorgungsverträge verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten ein.
  9. Wir unterstützen den bedarfsgerechten Ausbau der Tages- und Nachtpflege sowie insbesondere der solitären Kurzzeitpflege.
  10. Leistungen wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege fassen wir in einem unbürokratischen, transparenten und flexiblen Entlastungsbudget mit Nachweispflicht zusammen, um die häusliche Pflege zu stärken und auch Familien von Kindern mit Behinderung einzubeziehen.
  11. Wir dynamisieren das Pflegegeld ab 2022 regelhaft.
  12. Wir entwickeln die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze weiter und ermöglichen pflegenden Angehörigen und Nahestehenden mehr Zeitsouveränität,
  13. auch durch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten.
  14. Wir prüfen, die soziale Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung zu ergänzen, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichert.
  15. Eine Expertenkommission soll bis 2023 konkrete Vorschläge vorlegen, die generationengerecht sind.
  16. Der privaten Pflegeversicherung würden wir vergleichbare Möglichkeiten geben.
  17. Bei der intensivpflegerischen Versorgung muss die freie Wahl des Wohnorts erhalten bleiben.
  18. Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) soll darauf hin evaluiert und nötigenfalls nachgesteuert werden.
  19. Wir gestalten eine rechtssichere Grundlage für die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich.
  20. Der Dramatik der Situation in der Pflege begegnen wir mit Maßnahmen, die schnell und spürbar die Arbeitsbedingungen verbessern. Kurzfristig führen wir zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus die Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) als Übergangsinstrument mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Qualifikationsmixes ein.
  21. In der stationären Langzeitpflege beschleunigen wir den Ausbau der Personalbemessungsverfahren.
  22. Insbesondere dort verbessern wir Löhne und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte mit dem Ziel, die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen.
  23. Wir wollen den Pflegeberuf attraktiver machen, etwa mit Steuerbefreiung von Zuschlägen, durch die Abschaffung geteilter Dienste, die Einführung trägereigener Springerpools und einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern.
  24. Wir harmonisieren die Ausbildungen u. a. durch bundeseinheitliche Berufsgesetze für Pflegeassistenz, Hebammenassistenz und Rettungssanitärer und sorgen für eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern.
  25. Die akademische Pflegeausbildung stärken wir gemeinsam mit den Ländern.
  26. Dort, wo Pflegefachkräfte in Ausbildung oder Studium bisher keine Ausbildungsvergütung erhalten, schließen wir Regelungslücken.
  27. Professionelle Pflege ergänzen wir durch heilkundliche Tätigkeiten und schaffen u. a. das neue Berufsbild der „Community Health Nurse“.
  28. Wir bringen ein allgemeines Heilberufegesetz auf den Weg
  29. und entwickeln das elektronische Gesundheitsberuferegister weiter.
  30. Wir machen Schmerzmittel im Betäubungsmittelgesetz für Gesundheitsberufe delegationsfähig.
  31. Wir bringen ein Modellprojekt zum Direktzugang für therapeutische Berufe auf den Weg.
  32. Wir vereinfachen und beschleunigen die notwendige Gewinnung von ausländischen Fachkräften und die Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsabschlüsse.
  33. Mit einer bundesweiten Befragung aller professionell Pflegenden wollen wir Erkenntnisse darüber erlangen, wie die Selbstverwaltung der Pflege in Zukunft organisiert werden kann.
  34. Wir stärken den Deutschen Pflegerat als Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss und anderen Gremien und unterstützen ihn finanziell bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Aus- und Weiterbildung in Gesundheit und Pflege

  1. Im Rahmen der Reform der Krankenhausvergütung werden Mittel für Weiterbildung in den Fallpauschalen künftig nur an die Kliniken anteilig ausgezahlt, die weiterbilden.
  2. Wir aktualisieren das Konzept zur Fortentwicklung der Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten, um auch medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche leichter verfügbar zu machen.
  3. Wir implementieren die Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Ausbildung der Gesundheits- und Pflegeberufe sowie in Fort- und Weiterentwicklung.
  4. Die Pflegeausbildung soll in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Rehabilitation ermöglicht werden, soweit diese die Voraussetzungen erfüllen.
  5. Die Approbationsordnung wird mehr auf Digitalisierung, Ambulantisierung, Spezialisierung, Individualisierung und berufsgruppenübergreifende Kooperation ausgerichtet.

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Als Lehre aus der Pandemie bedarf es eines gestärkten Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), der im Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und Kommunen sichergestellt wird.

  1. Wir verlängern beim Pakt für den ÖGD die Einstellungsfristen und
  2. appellieren an die Sozialpartner, einen eigenständigen Tarifvertrag zu schaffen.
  3. Auf der Grundlage des Zwischenberichts stellen wir die notwendigen Mittel für einen dauerhaft funktionsfähigen ÖGD bereit.
  4. Mit einem Gesundheitssicherstellungsgesetz stellen wir insbesondere die effiziente und dezentrale Bevorratung von Arzneimittel- und Medizinprodukten sowie
  5. regelmäßige Ernstfallübungen für das Personal für Gesundheitskrisen sicher.
  6. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geht in einem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit am Bundesministerium für Gesundheit auf, in dem die Aktivitäten im Public-Health Bereich, die Vernetzung des ÖGD und die Gesundheitskommunikation des Bundes angesiedelt sind.
  7. Das RKI soll in seiner wissenschaftlichen Arbeit weisungsungebunden sein.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

  1. In einer regelmäßig fortgeschriebenen Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen und in der Pflege legen wir einen besonderen Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen und die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer.
  2. In der Pflege werden wir die Digitalisierung u. a. zur Entlastung bei der Dokumentation,
  3. zur Förderung sozialer Teilhabe und
  4. für therapeutische Anwendungen nutzen.
  5. Wir ermöglichen regelhaft telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen
  6. sowie Videosprechstunden,
  7. Telekonsile,
  8. Telemonitoring und die
  9. telenotärztliche Versorgung.
  10. Wir beschleunigen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)
  11. und des E-Rezeptes
  12. sowie deren nutzenbringende Anwendung und
  13. binden beschleunigt sämtliche Akteure an die Telematikinfrastruktur an.
  14. Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt;
  15. ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out).
  16. Die gematik bauen wir zu einer digitalen Gesundheitsagentur aus.
  17. Zudem bringen wir ein Registergesetz und
  18. ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung in Einklang mit der DSGVO auf den Weg und
  19. bauen eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur auf.
  20. Wir überprüfen das SGB V und weitere Normen hinsichtlich durch technischen Fortschritt überholter Dokumentationspflichten.
  21. Durch ein Bürokratieabbaupaket bauen wir Hürden für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten ab.
  22. Die Belastungen durch Bürokratie und Berichtspflichten jenseits gesetzlicher Regelungen werden kenntlich gemacht.
  23. Wir verstetigen die Verfahrenserleichterungen, die sich in der Pandemie bewährt haben.
  24. Sprachmittlung auch mit Hilfe digitaler Anwendungen wird im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V.

Gesundheitsförderung

Dem Leitgedanken von Vorsorge und Prävention folgend stellen wir uns der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zielgruppenspezifisch und umfassend. Wir unterstützen die Krankenkassen und andere Akteure dabei, sich gemeinsam aktiv für die Gesunderhaltung aller einzusetzen.

  1. Wir entwickeln das Präventionsgesetz weiter und stärken die Primär- und Sekundärprävention.
  2. Wir schaffen einen Nationalen Präventionsplan
  3. sowie konkrete Maßnahmenpakete z.B. zu den Themen Alters­zahn­gesundheit, Diabetes, Einsamkeit, Suizid, Wiederbelebung und Vorbeugung von klima- und umweltbedingten Gesundheitsschäden.
  4. Zu Gunsten verstärkter Prävention und Gesundheitsförderung reduzieren wir die Möglichkeiten der Krankenkassen, Beitragsmittel für Werbemaßnahmen und Werbegeschenke zu verwenden.

Ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung

  1. Um die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen zu fördern, setzen wir zügig für geeignete Leistungen eine sektorengleiche Vergütung durch sogenannte Hybrid-DRG um.
  2. Durch den Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheits- und Notfallzentren stellen wir eine wohnortnahe, bedarfsgerechte, ambulante und kurzstationäre Versorgung sicher und fördern diese durch spezifische Vergütungsstrukturen.
  3. Zudem erhöhen wir die Attraktivität von bevölkerungsbezogenen Versorgungsverträgen (Gesundheitsregionen) und weiten den gesetzlichen Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern aus, um innovative Versorgungsformen zu stärken.
  4. In besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen (5 Prozent) errichten wir niedrigschwellige Beratungsangebote (z.B. Gesundheitskioske) für Behandlung und Prävention.
  5. Im ländlichen Raum bauen wir Angebote durch Gemeindeschwestern und Gesundheitslotsen aus.
  6. Die ambulante Bedarfs- und stationäre Krankenhausplanung entwickeln wir gemeinsam mit den Ländern zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung weiter.
  7. Die Notfallversorgung soll in integrierten Notfallzentren in enger Zusammenarbeit zwischen den kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Krankenhäusern (KH) erfolgen.
  8. Wir räumen den KVen die Option ein, die ambulante Notfallversorgung dort selbst sicherzustellen oder diese Verantwortung in Absprache mit dem Land ganz oder teilweise auf die Betreiber zu übertragen.
  9. Durch eine Verschränkung der Rettungsleitstellen mit den KV-Leitstellen und standardisierten Einschätzungssystemen (telefonisch, telemedizinisch oder vor Ort) erreichen wir eine bedarfsgerechtere Steuerung.
  10. Wir nehmen das Rettungswesen als integrierten Leistungsbereich in das SGB V auf und
  11. regeln den Leistungsumfang der Bergrettung sowie die Verantwortung für Wasserrettung jenseits der Küstengewässer.
  12. Wir stellen gemeinsam mit den KVen die Versorgung in unterversorgten Regionen sicher.
  13. Wir heben die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich auf.
  14. Die Gründung von kommunal getragenen Medizinischen Versorgungszentren und deren Zweigpraxen erleichtern wir und bauen bürokratische Hürden ab.
  15. Entscheidungen des Zulassungsausschusses müssen künftig durch die zuständige Landesbehörde bestätigt werden.
  16. Die Arzneimittelversorgung durch Apotheken an integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten verbessern wir durch flexiblere Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung.
  17. Wir entwickeln den Nacht- und Notdienstfonds zu einem Sicherstellungsfonds weiter und
  18. schaffen eine Verordnungsfähigkeit für Notfallbotendienste in der ambulanten Notfallversorgung.
  19. Wir novellieren das „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“, um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems zu nutzen.
  20. Wir setzen das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ mit einem Aktionsplan um.
  21. Wir evaluieren mögliche Fehlanreize rund um Spontangeburten und Kaiserschnitte und führen einen Personalschlüssel für eine 1:1-Betreuung durch Hebammen während wesentlicher Phasen der Geburt ein.
  22. Wir stärken den Ausbau hebammengeleiteter Kreißsäle und
  23. schaffen die Möglichkeit und Vergütung zur ambulanten, aufsuchenden Geburtsvor- und -nachsorge für angestellte Hebammen an Kliniken.
  24. Für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen erarbeiten wir mit den Beteiligten bis Ende 2022 einen Aktionsplan,
  25. stärken die Versorgung schwerstbehinderter Kinder und
  26. entlasten ihre Familien von Bürokratie.
  27. Die Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen sowie die Sozialpädiatrischen Zentren bauen wir in allen Bundesländern aus.
  28. Wir berücksichtigen geschlechtsbezogene Unterschiede in der Versorgung, bei Gesundheitsförderung und Prävention und in der Forschung und bauen Diskriminierungen und Zugangsbarrieren ab.
  29. Die Gendermedizin wird Teil des Medizinstudiums, der Aus-, Fort- und Weiterbildungen der Gesundheitsberufe werden.
  30. Wir stärken die paritätische Beteiligung von Frauen in den Führungsgremien der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sowie ihrer Spitzenverbände auf Bundesebene sowie der gesetzlichen Krankenkassen.
  31. Wir starten eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen.
  32. Wir reformieren die psychotherapeutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder- und Jugendliche, aber auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren.
  33. Wir verbessern die ambulante psychotherapeutische Versorgung insbesondere für Patienten mit schweren und komplexen Erkrankungen und
  34. stellen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicher.
  35. Die Kapazitäten bauen wir bedarfsgerecht, passgenau und stärker koordiniert aus.
  36. Im stationären Bereich sorgen wir für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und
  37. eine bedarfsgerechte Personalausstattung.
  38. Die psychiatrische Notfall- und Krisenversorgung bauen wir flächendeckend aus.

Krankenhausplanung und - finanzierung

  1. Mit einem Bund-Länder-Pakt bringen wir die nötigen Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung auf den Weg.
  2. Eine kurzfristig eingesetzte Regierungskommission wird hierzu Empfehlungen vorlegen
  3. und insbesondere Leitplanken für eine auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basierende und sich an Kriterien wie der Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung orientierende Krankenhausplanung erarbeiten.
  4. Sie legt Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vor, die das bisherige System um ein nach Versorgungsstufen (Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) differenziertes System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen ergänzt.
  5. Kurzfristig sorgen wir für eine bedarfsgerechte auskömmliche Finanzierung für die
  6. Pädiatrie,
  7. Notfallversorgung und
  8. Geburtshilfe.

Rechte von Patientinnen und Patienten

  1. Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) überführen wir in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen.
  2. Mit einer Reform des G-BA beschleunigen wir die Entscheidungen der Selbstverwaltung,
  3. stärken die Patientenvertretung und
  4. räumen der Pflege
  5. und anderen Gesundheitsberufen weitere Mitsprachemöglichkeiten ein, sobald sie betroffen sind.
  6. Der Innovationsfonds wird verstetigt.
  7. Für erfolgreiche geförderte Projekte, wie die der Patientenlotsen werden wir einen Pfad vorgeben, wie diese in die Regelversorgung überführt werden können.
  8. Bei Behandlungsfehlern stärken wir die Stellung der Patientinnen und Patienten im bestehenden Haftungssystem.
  9. Ein Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen wird eingeführt.

Versorgung mit Arzneimitteln und Impfstoffen

  1. Wir stellen die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sicher. Die Engpässe in der Versorgung bekämpfen wir entschieden.
  2. Wir ergreifen Maßnahmen, um die Herstellung von Arzneimitteln inklusive der Wirk- und Hilfsstoffproduktion nach Deutschland oder in die EU zurück zu verlagern.
  3. Dazu gehören der Abbau von Bürokratie,
  4. die Prüfung von Investitionsbezuschussungen für Produktionsstätten,
  5. sowie die Prüfung von Zuschüssen zur Gewährung der Versorgungssicherheit.
  6. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, schaffen wir mehr Transparenz über finanzielle Zuwendungen an Leistungs- und Hilfsmittelerbringer.

Drogenpolitik

  1. Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet.
  2. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen.
  3. Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus.
  4. Bei der Alkohol- und Nikotinprävention setzen wir auf verstärkte Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen.
  5. Wir verschärfen die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis.
  6. Wir messen Regelungen immer wieder an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten daran Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aus.

Gesundheitsfinanzierung

  1. Wir bekennen uns zu einer stabilen und verlässlichen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Den Bundeszuschuss zur GKV dynamisieren wir regelhaft.
  2. Wir finanzieren höhere Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln.
  3. Wir behalten das bestehende Preismoratorium bei.
  4. Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) entwickeln wir weiter.
  5. Wir stärken die Möglichkeiten der Krankenkassen zur Begrenzung der Arzneimittelpreise.
  6. Der verhandelte Erstattungspreis gilt ab dem siebten Monat nach Markteintritt.
  7. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ihre Service- und Versorgungsqualität zukünftig anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen.
  8. Sie erhalten verstärkt die Möglichkeit, ihren Versicherten auch monetäre Boni für die Teilnahme an Präventionsprogrammen zu gewähren.
  9. Für Kinder und Jugendliche in der PKV soll zukünftig das Prinzip der Direktabrechnung gelten.
  10. Wir werden für Menschen mit ungeklärtem Versicherungsstatus, wie insbesondere Wohnungslose, den Zugang zur Krankenversicherung und zur Versorgung prüfen und im Sinne der Betroffenen klären.

Reproduktive Selbstbestimmung

Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her.

  1. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein.
  2. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.
  3. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen.
  4. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher.
  5. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein.
  6. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.
  7. Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten.
  8. Bei Geringverdienenden werden die Kosten übernommen.
  9. Wir wollen die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter anheben.
  10. Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen. Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein.
  11. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen.
  12. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung.
  13. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren.
  14. Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen.
  15. Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind
  16. und lassen den „elektiven Single Embryo Transfer“ zu.
  17. Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein,
  18. die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches
  19. sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird.